Folgende Verpackungen sind zugelassen:

(1) Flaschen und Gasgefe, die hinsichtlich Bau, Prfung und Fllung den von der zustndigen Behrde festgelegten Vorschriften entsprechen.

(2) Folgende zusammengesetzte Verpackungen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind:

Auenverpackungen:

Fsser (1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 1G);
Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2);
Kanister (3A1, 3A2, 3B1, 3B2, 3H1, 3H2).

Innenverpackungen:

a) fr nicht giftige Gase dicht verschlossene Innenverpackungen aus Glas oder Metall mit einem hchstzulssigen Fassungsraum von 5 Litern je Versandstck;
b) fr giftige Gase dicht verschlossene Innenverpackungen aus Glas oder Metall mit einem hchstzulssigen Fassungsraum von einem Liter je Versandstck.

Die Verpackungen mssen den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe III entsprechen.